Wenn der Sturm kommt
Sehr geehrter Photovoltaik Anlagen Betreiber,
Sturm Sabine, Tipps vom PV Gutachter
Nicht nur seit dem Sturm "Sabine" sind Schäden an PV- Anlagen, bedingt durch Wind zu verzeichnen. Auch ohne Orkan- oder Sturmwarnung kommt es vielerorts zu Sturmschäden, bedingt durch Windböen.
Jetzt gilt es, richtig zu handeln.
Einerseits muss so gearbeitet werden, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, andererseits gilt es, alle Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden (Folgeschäden) zu vermeiden.
Hier für alle Anlagenbetreiber eine unverbindliche Hilfe für das weitere Vorgehen unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht sowie der Schadenminderungspflicht.
1. Informieren sie ihre Versicherung, melden sie den Schaden. Dabei ist es unwichtig, wie hoch sie den Schaden einschätzen.
2. Kommen sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nach, indem sie labile Teile (Teilabrisse etc.) sichern. Es darf nicht passieren, dass halb abgerissene PV- Module oder Teile des Daches im Nachinein noch Schaden anrichten.
INFO: Machen Sie unbedingt Vorher- Nachher Fotos und informieren sie ihre Versicherung über diese Sicherungsmaßnahmen.
3. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht lassen sie durch einen Verbauer oder Elektriker die Anlage vor Folgeschäden schützen. Machen sie den Schaden durch nichtstun nicht größer, als er ist. Dazu gehört: Anlage freischalten, offene, lose Kabel aus dem Stromkreis entfernen, defekte Strings aus dem Wechselrichter ausklemmen, Anlage sichern gegen weiteres abrutschen, defekte Module abräumen usw. Auch hier gilt: Dokumentieren sie alle erfogten Arbeiten durch Fotos. Sind diese Arbeiten abgeschlossen, können sie in Rücksprache mit ihrem EVU (Energieversorger) die Anlage (Teilanlage) wieder zuschalten, damit der Ertragsausfall so gering wie möglich bleibt.
In der Regel werden Versicherungen, insbesondere nach einem derart großen Sturm wie "Sabine" einige Tage brauchen, um alle Versicherungsfälle abzuarbeiten. Dennoch warten Sie ab, um zu erfahren, wie seitens der Versicherung weiter verfahren werden soll. Manchmal werden versicherungseigene Leute eingesetzt, manchmal kommen externe Gutachter zum Zuge.
Streitfälle mit Versicherungen gibt es zumeist dann, wenn Sturmböen, welche nicht einem Sturmereignis zugeordnet werden können, Schaden anrichten. Dann gilt es durch Gutachten sowie durch statische Berechnungen zu belegen, dass ein solches Ereignis (Sturmböe) statt gefunden hat und die PV Anlage den statischen Anforderungen entspricht.
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