Der E-Check
PV Anlagenwartung
Sehr geehrter Photovoltaik Anlagen Betreiber,
der E-Check (bekannt bei kleineren Anlagebetreibern) oder die PV Anlagenwartung läuft unter dem Oberbegriff
wiederkehrende Wartungen
von elektrischen Betriebsmitteln
Diese können orstfest (feste Installationen) oder nicht ortsfest (elektrische Geräte) sein.
Es herrscht diesbezüglich große Unsicherheit, da auch in den Regeln und Normen keine definierten Zeitabstände genannt werden, dazu folgende rechtliche Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich haftet ein Werkunternehmer dafür, dass seine Werkleistung frei von Mängeln ist. Der entscheidende Punkt ist hier die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Hierbei werden i.d.R. DIN EN sowie VDE Normen heran gezogen, um diese anerkannten Regeln der Technik als Basis für Werkleistungen heran gezogen werden. Es sei an dieser Stelle vorausgestellt, dass auch die VDS (Verband der Sachversicherer) sowie die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) hier nicht vernachlässigt werden dürfen.
Hierbei gelten auch die bestehenden Vornormen (Normen Entwürfe) (als Beispiel sei hier die DIN EN 62446-2 (VDE 0126-23-2) genannt). Ebenso gilt auch, dass zurückgezogene Normen nicht mehr als Basis zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik herangezogen werden. Gleiches gilt auch, wenn bewiesen wird, dass bestehende Normen nicht mehr den Stand der Technik darstellen, was in Zeiten schneller technischer Entwicklung keine Seltenheit ist. Dennoch: Normen haben keine Gesetzeskraft, demnach ist die Einhaltung freiwillig. Es ist jedoch so, dass in Schadenfällen eine normgerechte Mängelfreiheit die Voraussetzung für Versicherungsleistungen darstellt. Dies kann zur Folge haben, dass der Werkunternehmer im Zuge der Sachmängelhaftung in Anspruch genommen wird, was oftmals in einem wirtschaftlichen Totalschaden endet.
Der Anlagenbetreiber (oftmals ist der Werkunternehmer durch z.B. Insolvenz nicht mehr greifbar) muss deshalb die Mängelfreiheit anstreben. Nach unserem Dafürhalten gehören dazu folgende Dinge:
• Eine vollständige, korrekte Anlagendokumentation
• Eine durchgeführte Anlagenabnahme, gemäß DIN EN, VDE, VDS sowie – sofern Arbeitnehmer vorhanden, z.B. bei Anlagen auf einem Betriebsgelände – die DGUV
• Ist die Anlagenabnahme nicht erfolgt, kann eine wiederkehrende Prüfung diesen Mangel beseitigen. Dokumente sind zu vervollständigen
• Die Erstellung einer Gefahrenanalyse als Basis zur Ausarbeitung des Wartungsplanes (wiederkehrende Prüfungen)
• Die Beseitung aktueller, vorhandener Mängel
Für professionelle Anlagenbetreiber (Solarparks, Hallendächer etc.) erarbeiten wir gerne für Sie diese Wartungspläne.
Nach den Zahlen von Solartechnik Bayern sind nahezu 80% aller PV Anlagen nicht mängelfrei.
Hierbei handelt es sich nicht um temporäre Defekte, welche oft zeitnah gefunden werden, sondern um versteckte, teilweise sicherheitsrelevante Mängel, die eine erhebliche Gefahr darstellen.
Diese Mängel sind oft klein, kaum erkennbar, dennoch teilweise mit fatalen Auswirkungen.
Für Betreiber kleinerer PV Anlagen auf dem Eigenheim können folgende Zeiten angenommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass dies keine allgemeingültige Aussage ist, folgende Angaben sind als Richtlinien anzusehen und ohne Gewähr.
Lassen Sie sich durch den Elektriker Ihres Vertrauens beraten. Natürlich können Sie uns kontaktieren, sofern Sie keinen Elektriker vor Ort ausfindig machen können, der diese Diestleistung anbietet.
• Gesamte Anlagenprüfung: Alle 4 Jahre
• Kontrolle und Funktion der Schutzeinrichtungen: Jährlich
• Optische Kontrolle der PV Module: Mindestens Jährlich (durch den Anlagenbetreiber) besser monatlich im Eigeninteresse
• Wechselrichter (Anzeige und Fehlermeldungen): Täglich im Eigeninteresse, sofern keine Anlagenüberwachung vorhanden
• Zähler: Täglich im Eigeninteresse, sofern keine Anlagenüberwachung vorhanden
Die gesamte Anlagenüberprüfung sollte der Elektriker ihrer Wahl durchführen, den Rest kann der Anlgenbetreiber selbst durchführen. Dokumentieren Sie unbedingt diese Maßnahmen für Ihre Unterlagen. Zur Kontrolle und Funktion der Schutzeinrichtungen: Drücken Sie auf den Prüfknopf ihres FI's (Fehlerstromschutzschalter (sofern vorhanden), dieser muss auslösen, danach können Sie ihn wieder einschalten.
Ihr Team von Solartechnik Bayern